Die Wohnraumoffensive
Die Wohnungsfrage ist eine der wichtigsten sozialen Fragen unserer Zeit. Viele Menschen sorgen sich um steigende Mieten und Wohnkosten. Die Bundesregierung nimmt die Sorgen ernst und hat mit dem Wohngipfel am 21.09.2018 im Bundeskanzleramt entscheidende Weichenstellungen vorgenommen. Mit der gemeinsamen Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen wurde ein einmaliges Maßnahmenpaket geschnürt. Dieses umfasst neben investiven Impulsen für den Wohnungsbau und der Sicherung der Bezahlbarkeit auch den Bereich der Baukosten und der Fachkräftesicherung. Ziel ist die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum.
Die Bundesregierung kann bei der Umsetzung der Wohnraumoffensive eine außergewöhnlich erfolgreiche Bilanz ziehen. Alle zentralen Beschlüsse des Wohngipfels sind umgesetzt oder unmittelbar in der Umsetzung befindlich.
Die Themen der Wohnraumoffensive
Umsetzungsstand: Februar 2021

Investive Impulse
Der Bund setzt investive Impulse in Rekordhöhe für den Wohnungsbau - mit höheren Mitteln für sozialen Wohnungsbau, Baukindergeld und Städtebauförderung.

Stärkung des sozialen Wohnungsbaus
Kabinettbeschluss vom 18.03.2020: Bundesfinanzhilfen von 1 Mrd. € pro Jahr bis 2024 vorgesehen
Für 2021: Den Ländern zur Unterschrift vorgelegt
Baukindergeld
Bis Ende 2020: 310.000 Anträge mit Zuschüssen von rund 6,5 Mrd. €
Verlängerung Förderzeitraum bis 31.03.2021
Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau
Mitarbeiterwohnungsbau im privaten Sektor
Wohnungsbauprämie
Beseitigung von steuerlichen Risiken für Wohnungsgenossenschaften im Bereich Mieterstrom
Altersgerecht Umbauen, Einbruchsicherung und gemeinschaftlich Wohnen
Bis Ende 2020 Förderung von mehr als 850.000 Wohneinheiten mit einem Volumen von rd. 4,4 Mrd. € (Kredit- und Zuschussprogramm)
Energieeffizienz und Klimaschutz im Gebäudesektor
Einführung einer CO2- Bepreisung für die Sektoren Wärme und Verkehr ab 2021
Stärkung der investiven Gebäudeförderprogramme und Einführung einer „Austauschprämie“ für Ölheizungen
Entlastungsmaßnahmen, u. a. Senkung Stromkosten, Erhöhung Wohngeld und Pendlerpauschale
Verstärkte Energieberatung
Novellierung Wohneigentumsrecht
Städtebauförderung

Bezahlbarkeit sichern
Mit dem Mietrechtsanpassungsgesetz wurden die Rechte von Mietern gestärkt. Durch die Wohngeldreform werden einkommensschwache Haushalte noch stärker bei den Wohnkosten entlastet.

Weiterentwicklung des mietrechtlichen Rahmens
Wohngeld
» Erhöhung der durchschnittlichen Wohngeldleistung bestehender Wohngeldempfänger um etwa ein Drittel
» Erhöhung Anzahl Empfänger um 180.000 Haushalte
» Neue Mietenstufe VII, um höhere Mieten in angespannten Wohnungsmärkten zu berücksichtigen
» Zweijährliche Anpassung des Wohngeldes (sog. Dynamisierung) ab 2022
Förderung genossenschaftlichen Wohnens
Umsetzung im Rahmen des „Wohneigentumsprogramm- Genossenschaftsanteile (134)“ der KfW in 2021
Reduzierung der Möglichkeiten, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln
Bundesseitige Unterstützung bei Gründung kommunaler Wohnungsunternehmen
Beratungen in Kommunen laufen
Senkung der Kosten für den Erwerb selbstgenutzten Wohnraums bei den Maklerkosten
Grundsteuerreform
» Neues Bewertungssystem für Grundsteuerzwecke
» Länder erhalten die Möglichkeit, ein eigenes Grundsteuerrecht einzuführen
» Grundsteuer C zur Baulandmobilisierung wird ermöglicht
Beendigung von missbräuchlichen Gestaltungen bei der Grunderwerbsteuer durch sog. „Share Deals“

Bauland aktivieren
Baulandmobilisierung und Baulandentwicklung benötigen optimale Rahmenbedingungen auf allen föderalen Ebenen. Alle Maßnahmen auf einen Blick:

Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“
Konferenz zur Zwischenbilanz am 28.09.2020: vielfältige Fortschritte von Bund, Ländern und Kommunen bei der Umsetzung der Empfehlungen
Verbilligte Abgabe von öffentlichen Liegenschaften
Deutliche Steigerung verbilligter Flächenabgaben: Seit 2018 49 Verkaufs- und Nachverhandlungsfälle mit Verbilligungen von insgesamt
rd. 109 Mio. € für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus zur Schaffung von rd. 4.600 Wohnungen
Zum 01.01.2020 mit dem Bundeshaushaltsgesetz: Übertragung der Regelungen der BImA-Verbilligungsrichtlinie auf Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) bei Veräußerung zum Zweck des sozialen Wohnungsbaus
Länder befördern Konzeptausschreibungen bei der Grundstücksvergabe

Baukosten begrenzen
Damit die investiven Impulse zu der angestrebten Ausweitung des Wohnungsbaus führen, ist unter anderem eine ausreichende Verfügbarkeit von Fachkräften und Baukapazitäten notwendig. Die Maßnahmen zur Baukostensenkung und zur Fachkräftesicherung beinhalten folgende Punkte:

Bauordnungsrecht weiter entwickeln und harmonisieren
Serielles und modulares Bauen weiter vorantreiben
BImA wird Bundesbedienstetenwohnungen in serieller und modularer Bauweise erstellen und ist dem GdW-Rahmenvertrag beigetreten
Erste Nutzungen der Rahmenvereinbarung für Wohnungsneubauprojekte der BImA erfolgten in Aschaffenburg (Vertragsabschluss im Oktober 2020, Baubeginn im März 2021) und in Hamburg (laufendes Vergabeverfahren)
Verfahren vereinfachen – Bauvergaberecht
Digitaler Bauantrag
Erarbeitete Ergebnisse stehen allen Ländern und Kommunen für weitere Umsetzung zur Verfügung
In der Pilotkommune Nordwestmecklenburg in Mecklenburg- Vorpommern ist am 01.01.2021 die Leistung „vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren“ online gegangen; weitere Leistungen werden folgen
Änderung Musterbauordnung zur Schaffung rechtlicher Voraussetzungen für digitale Antragstellung
Folgekosten von Regulierung und Normung begrenzen
In einer wissenschaftlich begleiteten Pilotphase werden die Methodik für eine nachvollziehbare Folgekostenabschätzung festgelegt sowie die Plausibilitätsprüfung der unabhängigen Stelle anschließend angewendet
Branchenübergreifende Fachkräftestrategie des Bundes
Die Partner der Nationalen Weiterbildungsstrategie setzen die gemeinsame Strategie in den definierten Handlungsfeldern um
Rechtliche Umsetzung eingeleitet; neue Verordnung soll im August 2022 in Kraft treten