Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Die Wohnraumoffensive
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Die Wohnraumoffensive

Die Wohnungsfrage ist eine der wichtigsten sozialen Fragen unserer Zeit. Viele Menschen sorgen sich um steigende Mieten und Wohnkosten. Die Bundesregierung nimmt die Sorgen ernst und hat mit dem Wohngipfel am 21.09.2018 im Bundeskanzleramt entscheidende Weichenstellungen vorgenommen. Mit der gemeinsamen Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen wurde ein einmaliges Maßnahmenpaket geschnürt. Dieses umfasst neben investiven Impulsen für den Wohnungsbau und der Sicherung der Bezahlbarkeit auch den Bereich der Baukosten und der Fachkräftesicherung. Ziel ist die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum.

Die Bundesregierung kann bei der Umsetzung der Wohnraumoffensive eine außergewöhnlich erfolgreiche Bilanz ziehen. Alle zentralen Beschlüsse des Wohngipfels sind umgesetzt oder unmittelbar in der Umsetzung befindlich.

Die Themen der Wohnraumoffensive

Umsetzungsstand: Februar 2021

Investive Impulse

Der Bund setzt investive Impulse in Rekordhöhe für den Wohnungsbau - mit höheren Mitteln für sozialen Wohnungsbau, Baukindergeld und Städtebauförderung.

Stärkung des sozialen Wohnungsbaus

Versprochen
Gehalten
Aufstockung der Kompensationsmittel des Bundes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus um weitere 500 Mio. € für das Jahr 2019 auf insgesamt 1,5 Mrd. €
In Kraft seit 21.12.2018
Grundgesetzänderung, damit sich der Bund auch ab 2020 finanziell am sozialen Wohnungsbau beteiligen kann
In Kraft seit 04.04.2019
Bereitstellung von je 1 Mrd. € in 2020/2021
Enthalten im Bundeshaushalt 2021 und Finanzplan

Kabinettbeschluss vom 18.03.2020: Bundesfinanzhilfen von 1 Mrd. € pro Jahr bis 2024 vorgesehen
Verwaltungsvereinbarungen
Für 2020: In Kraft seit 21.04.2020

Für 2021: Den Ländern zur Unterschrift vorgelegt

Baukindergeld

Versprochen
Gehalten
Förderung der erstmaligen Wohneigentumsbildung für Familien in Deutschland
Zuschuss in Höhe von 1.200 € je Kind und pro Jahr; Auszahlung über 10 Jahre
Antragstellung bei der KfW seit dem 18.09.2018

Bis Ende 2020: 310.000 Anträge mit Zuschüssen von rund 6,5 Mrd. €

Verlängerung Förderzeitraum bis 31.03.2021
Zielgerichtete Förderung durch Einkommensobergrenzen
Förderzeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2020; Antragstellung insbesondere für Neubauten bis 31.12.2023

Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau

Versprochen
Gehalten
4 Jahre in Höhe von jährlich 5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (zusätzlich zur linearen AfA von jährlich 2 %)
Rückwirkung bis 01.09.2018, Befristung bis 31.12.2021 (maßgeblich: Bauantrag oder Bauanzeige)
In Kraft seit 08.08.2019
Begrenzung auf günstiges Mietsegment durch Baukostenobergrenzen

Mitarbeiterwohnungsbau im privaten Sektor

Versprochen
Gehalten
Steuerliche Begünstigung bei verbilligter Überlassung von Mitarbeiterwohnungen
Gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2020

Wohnungsbauprämie

Versprochen
Gehalten
Attraktivere Gestaltung durch Erhöhung der Einkommensgrenzen, der Förderhöchstbeträge und des Prämiensatzes
Gilt ab dem Sparjahr 2021

Beseitigung von steuerlichen Risiken für Wohnungsgenossenschaften im Bereich Mieterstrom

Versprochen
Gehalten
Beseitigung steuerlicher Risiken für Wohnungsgenossenschaften im Bereich Mieterstrom
Gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2019: Einführung eines zusätzlichen Toleranzrahmens, in dem Einnahmen aus Mieterstrom für die Gewerbeund Körperschaftsteuerbefreiung unschädlich sind

Altersgerecht Umbauen, Einbruchsicherung und gemeinschaftlich Wohnen

Versprochen
Gehalten
Bis zu 6.250 € Zuschuss je Wohnung für Maßnahmen zur Barrierereduzierung für Mieter und Eigentümer
Bis zu 1.600 € Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden für Mieter und Eigentümer
Antragstellung bei der KfW laufend möglich

Bis Ende 2020 Förderung von mehr als 850.000 Wohneinheiten mit einem Volumen von rd. 4,4 Mrd. € (Kredit- und Zuschussprogramm)
Nutzung der Kreditförderung „Altersgerecht Umbauen“ für Gemeinschaftsräume z. B. auch für Pflegeangebote, verbesserte Hinweise bei den Förderbedingungen

Energieeffizienz und Klimaschutz im Gebäudesektor

Versprochen
Gehalten
Erarbeitung Vorschläge zur sektoralen Zielerreichung bis 2030 im Gebäudebereich
Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung für selbstnutzende Wohneigentümer mit bis zu 20 % der Kosten (progressionsunabhängig über 3 Jahre)

Einführung einer CO2- Bepreisung für die Sektoren Wärme und Verkehr ab 2021

Stärkung der investiven Gebäudeförderprogramme und Einführung einer „Austauschprämie“ für Ölheizungen
Angemessene Berücksichtigung des bezahlbaren Bauens und Wohnens als gleichwertiges Ziel
Weiterentwicklung energetische Stadtsanierung

Entlastungsmaßnahmen, u. a. Senkung Stromkosten, Erhöhung Wohngeld und Pendlerpauschale

Verstärkte Energieberatung
Zusammenführung von Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz in einem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
In Kraft seit 01.11.2020

Novellierung Wohneigentumsrecht

Versprochen
Gehalten
Erarbeitung Vorschläge durch Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erleichterung baulicher Maßnahmen
Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz seit 01.12.2020 in Kraft

Städtebauförderung

Versprochen
Gehalten
Fortführung auf hohem Niveau
Verstetigung i. H. v. 790 Mio. € pro Jahr
Akzentuierung auf die Revitalisierung von Stadt- und Ortskernen mit Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung
Weiterentwicklung Städtebauförderung 2020 mit neuem Programm „Lebendige Zentren“ zu Erhalt und Revitalisierung von Stadt- und Ortskernen; interkommunale Zusammenarbeit als neue Querschnittsaufgabe und mit Förderbonus

Bezahlbarkeit sichern

Mit dem Mietrechtsanpassungsgesetz wurden die Rechte von Mietern gestärkt. Durch die Wohngeldreform werden einkommensschwache Haushalte noch stärker bei den Wohnkosten entlastet.

Weiterentwicklung des mietrechtlichen Rahmens

Versprochen
Gehalten
Verbesserung des Mieterschutzes und Dämpfung des Anstiegs der Mietpreise auch bei Bestandsmieten
Mietrechtsanpassungsgesetz seit 01.01.2019 in Kraft
Erweiterung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete von 4 auf 6 Jahre
Seit 01.01.2020 in Kraft
Verlängerung Mietpreisbremse bis 2025 seit 01.04.2020 in Kraft
Verbesserung der Rechtssicherheit und Qualität von qualifizierten Mietspiegeln; Beförderung der Verbreitung von Mietspiegeln
BMJV/BMI-Entwürfe für Mietspiegelreformgesetz und Mietspiegelverordnung am 16.12.2020 vom Bundeskabinett beschlossen

Wohngeld

Versprochen
Gehalten
Stärkung Leistungsniveau und Reichweite des Wohngelds zum 01.01.2020
Gesetz seit 01.01.2020 in Kraft:
» Erhöhung der durchschnittlichen Wohngeldleistung bestehender Wohngeldempfänger um etwa ein Drittel
» Erhöhung Anzahl Empfänger um 180.000 Haushalte
» Neue Mietenstufe VII, um höhere Mieten in angespannten Wohnungsmärkten zu berücksichtigen
» Zweijährliche Anpassung des Wohngeldes (sog. Dynamisierung) ab 2022
Weitere Verbesserung des Wohngelds zur Entlastung bei den Heizkosten im Kontext der CO2-Bepreisung seit 01.01.2021 in Kraft

Förderung genossenschaftlichen Wohnens

Versprochen
Gehalten
Unterstützung von Wohnungsbaugenossenschaften inkl. Neugründungen
6 Mio. € für Förderung von Privatpersonen beim Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsgenossenschaft für selbstgenutzten Wohnraum im Haushalt 2021 eingestellt

Umsetzung im Rahmen des „Wohneigentumsprogramm- Genossenschaftsanteile (134)“ der KfW in 2021

Reduzierung der Möglichkeiten, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln

Versprochen
Gehalten
Reduzierung der Möglichkeiten, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln
BMI und BMJV haben einen Regelungsvorschlag erarbeitet, der Teil des Entwurfs des Baulandmobilisierungsgesetzes ist

Bundesseitige Unterstützung bei Gründung kommunaler Wohnungsunternehmen

Versprochen
Gehalten
Bundesseitige Unterstützung bei Gründung kommunaler Wohnungsunternehmen
Investitionstitel „Investive Bedeutung lebenszyklus- und wirkungsorientierter Beschaffung“ um 1 Mio. € aufgestockt

Beratungen in Kommunen laufen

Senkung der Kosten für den Erwerb selbstgenutzten Wohnraums bei den Maklerkosten

Versprochen
Gehalten
Senkung der Kosten für den Erwerb selbstgenutzten Wohnraums bei den Maklerkosten
Gesetz seit 23.12.2020 in Kraft: Bei einem durch einen Makler vermittelten Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses soll Käufer max. die Hälfte der Provision zahlen, wenn der Makler vom Verkäufer oder von beiden Parteien beauftragt wird

Grundsteuerreform

Versprochen
Gehalten
Grundsteuerreform
Gesetzgebungsverfahren im November 2019 abgeschlossen; Grundsteuer wird ab 2025 nach neuen Regelungen erhoben:
» Neues Bewertungssystem für Grundsteuerzwecke
» Länder erhalten die Möglichkeit, ein eigenes Grundsteuerrecht einzuführen
» Grundsteuer C zur Baulandmobilisierung wird ermöglicht

Beendigung von missbräuchlichen Gestaltungen bei der Grunderwerbsteuer durch sog. „Share Deals“

Versprochen
Gehalten
Beendigung von missbräuchlichen Gestaltungen bei der Grunderwerbsteuer durch sog. „Share Deals“
Bundeskabinett hat Gesetzentwurf am 31.07.2019 beschlossen (Beratungen im parlamentarischen Verfahren dauern an)

Bauland aktivieren

Baulandmobilisierung und Baulandentwicklung benötigen optimale Rahmenbedingungen auf allen föderalen Ebenen. Alle Maßnahmen auf einen Blick:

Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“

Versprochen
Gehalten
Strategische Fragen der mittel- bis langfristigen Verbesserung der Baulandbereitstellung
Vorstellung der Ergebnisse am 02.07.2019

Konferenz zur Zwischenbilanz am 28.09.2020: vielfältige Fortschritte von Bund, Ländern und Kommunen bei der Umsetzung der Empfehlungen
Vorschläge zu Änderungen des Bauplanungsrechts
Entwurf zum Baulandmobilisierungsgesetz am 04.11.2020 vom Bundeskabinett beschlossen ( parlamentarisches Verfahren noch nicht abgeschlossen)

Verbilligte Abgabe von öffentlichen Liegenschaften

Versprochen
Gehalten
Verbilligte Abgabe von Flächen der BImA (u. a. zum Zwecke des sozialen Wohnungsbaus)
Spürbare Erleichterung durch überarbeitete BImA-Verbilligungsrichtlinie (Billigung Haushaltsausschuss am 26.09.2018)

Deutliche Steigerung verbilligter Flächenabgaben: Seit 2018 49 Verkaufs- und Nachverhandlungsfälle mit Verbilligungen von insgesamt
rd. 109 Mio. € für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus zur Schaffung von rd. 4.600 Wohnungen

Zum 01.01.2020 mit dem Bundeshaushaltsgesetz: Übertragung der Regelungen der BImA-Verbilligungsrichtlinie auf Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) bei Veräußerung zum Zweck des sozialen Wohnungsbaus
Flächenpotenziale der Länder aktivieren
Gute Beispiele der Kommunen verbreiten und Anreize schaffen
Länder aktivieren Flächenpotenziale und unterstützen Kommunen bei der Baulandmobilisierung

Länder befördern Konzeptausschreibungen bei der Grundstücksvergabe
Konzeptausschreibung für den Wohnungsbau

Baukosten begrenzen

Damit die investiven Impulse zu der angestrebten Ausweitung des Wohnungsbaus führen, ist unter anderem eine ausreichende Verfügbarkeit von Fachkräften und Baukapazitäten notwendig. Die Maßnahmen zur Baukostensenkung und zur Fachkräftesicherung beinhalten folgende Punkte:

Bauordnungsrecht weiter entwickeln und harmonisieren

Versprochen
Gehalten
Weitgehend übereinstimmende Vorschriften im Bauordnungsrecht
BMK-Beschlüsse vom Oktober 2018 und Februar 2019: Alle Länder streben eine weitgehende Harmonisierung der Landesbauordnungen mit der Musterbauordnung an und setzen dies mit Novellierungen um
Aufnahme Typengenehmigung in Musterbauordnung
BMK hat im Februar 2019 eine Regelung zur Aufnahme der Typengenehmigung in die Musterbauordnung der Länder beschlossen

Serielles und modulares Bauen weiter vorantreiben

Versprochen
Gehalten
Gezielte Anwendung des Instruments im Rahmen von Wohnungsbauprojekten des Bundes
GdW-Unternehmen entwickeln Wohnungsbau unter Nutzung des Rahmenvertrags

BImA wird Bundesbedienstetenwohnungen in serieller und modularer Bauweise erstellen und ist dem GdW-Rahmenvertrag beigetreten

Erste Nutzungen der Rahmenvereinbarung für Wohnungsneubauprojekte der BImA erfolgten in Aschaffenburg (Vertragsabschluss im Oktober 2020, Baubeginn im März 2021) und in Hamburg (laufendes Vergabeverfahren)
Initiierung Ausschreibungsverfahren für den Bau von Wohnungen in serieller und modularer Bauweise für einen nachhaltigen, im Lebenszyklus wirtschaftlichen Immobilienbestand

Verfahren vereinfachen – Bauvergaberecht

Versprochen
Gehalten
Flexibilisierung von Vergabeverfahren
In Kraft seit 01.03.2019 (befristet bis 31.12.2021)
Befristete Anhebung von Wertgrenzen

Digitaler Bauantrag

Versprochen
Gehalten
Umsetzung im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes unter Beteiligung von Bund, Länder, Gemeinden, der Leitstelle XPlanung/ XBau in Hamburg und den Nutzern
Schaffung von Grundlagen in Digitalisierungslabor (09/2018 bis 05/2019)

Erarbeitete Ergebnisse stehen allen Ländern und Kommunen für weitere Umsetzung zur Verfügung

In der Pilotkommune Nordwestmecklenburg in Mecklenburg- Vorpommern ist am 01.01.2021 die Leistung „vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren“ online gegangen; weitere Leistungen werden folgen

Änderung Musterbauordnung zur Schaffung rechtlicher Voraussetzungen für digitale Antragstellung

Folgekosten von Regulierung und Normung begrenzen

Versprochen
Gehalten
Bund und Länder werden gemeinsam an einer Begrenzung der Kostenfolgen der Normung arbeiten.
Bund und Länder haben Konzept zur Einrichtung einer zentralen unabhängigen Stelle zur Begrenzung der Folgekosten von Normen und Standards im Wohnungsbau entwickelt

In einer wissenschaftlich begleiteten Pilotphase werden die Methodik für eine nachvollziehbare Folgekostenabschätzung festgelegt sowie die Plausibilitätsprüfung der unabhängigen Stelle anschließend angewendet
Auf Initiative des Bundes wird zu deren Begrenzung eine zentrale unabhängige Stelle geschaffen

Branchenübergreifende Fachkräftestrategie des Bundes

Versprochen
Gehalten
Nationale Weiterbildungsstrategie
Vorgestellt am 12.06.2019

Die Partner der Nationalen Weiterbildungsstrategie setzen die gemeinsame Strategie in den definierten Handlungsfeldern um
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Am 01.03.2020 in Kraft getreten
Überarbeitung der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft
Im August 2019 hat BMWi mit den Sozialpartnern Eckwerte besprochen

Rechtliche Umsetzung eingeleitet; neue Verordnung soll im August 2022 in Kraft treten